Loading...
Abort
Sign in
Close Session
Lage
Sie sind hier:
Bürgerservice / Wohnungsgeberbestätigung
Bürgerservice
Meldebescheinigung
Ausweis-Statusabfrage
Übermittlungssperren
Briefwahl-Antrag
Führungszeugnis
Gewerbezentralregister
Wohnungsgeberbestätigung
Abmeldung ins Ausland
erweitertes Führungzeugnis externer Link
Lage
Cookies müssen zugelassen sein
In Ihrem Browser sind Cookies derzeit blockiert. Cookies müssen zugelassen werden, damit Sie das Bürgerservice-Portal benutzen können.
Cookies sind kleine, auf Ihrem Computer gespeicherte Textdateien, mit denen Bürgerservice-Dienste erkennen, dass Sie angemeldet sind.
Wie Sie Cookies zulassen, erfahren Sie in der Onlinehilfe zum Webbrowser.
zurück zur Startseite

Wohnungsgeberbestätigung

Dieser Dienst ist derzeit über Mobilgeräte (Smartphones, Tablets) leider nicht nutzbar. Wir arbeiten daran, diese Funktion in Zukunft auch auf Android- und iOS-basierten Mobilgeräten zur Verfügung stellen zu können.

Als Wohnungsgeber (Vermieter oder Hausverwaltung) müssen Sie den Einzug einer meldepflichtigen Person (eines Mieters) innerhalb von zwei Wochen bestätigen. Die Bestätigung darf nur vom Wohnungsgeber oder einer von ihm beauftragten Person ausgestellt werden.
Die Bestätigung des Wohnungsgebers enthält folgende Daten:

  • Name und Anschrift des Wohnungsgebers
  • Einzugsdatum
  • Anschrift der Wohnung
  • Namen der meldepflichtigen Personen


Hinweise:
  • Der Wohnungsgeber kann der Vermieter oder eine Hausverwaltung sein. Es kann sich dabei um eine Privatperson (natürliche Person) oder um ein Unternehmen (juristische Person) handeln.
  • Sie können hier den Einzug eines Mieters online melden.
  • Sie erhalten am Ende des Dienstes ein sog. „Zuordnungsmerkmal“, das Sie Ihrem Mieter zur Nutzung bei der Anmeldung mitteilen müssen.

Dieser Service ist kostenfrei.





Startseite  |  Kontakt  |  Sitemap  |  Impressum
Messages
Error
Warning
Information
OK